Ausweitung von gewerblichen Schutzrechten auf der ganzen Welt

Ausweitung von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Schutz des Urheberrechts

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  • In Spanien über unser Büro in Alicante
  • In Deutschland über unser Büro in München
  • In der übrigen Welt über unsere Korrespondenten

Die Rechte des gewerblichen Eigentums (Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken) gelten nur auf einem bestimmten Territorium.
Das heißt, wenn einem zum Beispiel in Italien ein Patent erteilt wird, genießt man die Ausschließlichkeitsrechte nur im Staat Italien.

Er ist möglich, innerhalb einer bestimmte Frist ab dem Hinterlegungsdatum der Anmeldung, das Recht des gewerblichen Eigentums aufs Ausland auszuweiten, um den territorialen Bereich zu erweitern, in dem man die Ausschließlichkeitsrechte genießt.

Um ein Patent auszuweiten, kann man die Priorität einer früheren Anmeldung beanspruchen, bis 12 Monaten nach dem Einreichungsdatum der ersten Anmeldung.

Um ein Muster auszuweiten, kann man bis 6 Monaten nach dem Einreichungsdatum der ersten Anmeldung die Priorität einer früheren Anmeldung beanspruchen.

Um ein Warenzeichen auszuweiten, kann man bis 6 Monate nach dem Einreichungsdatum der ersten Anmeldung die Priorität einer früheren Anmeldung beanspruchen.

Das europäische Patent und das internationale Patent erhält man mittels vereinheitlichten Verfahren für Einreichung, Prüfung und Erteilung.
Wenn das Patent erteilt worden ist, muss es in den einzelnen Staaten je nach den nationalen Verfahren validiert werden.
Dank unserer Filialen in Italien, Deutschland und Spanien können wir die direkte Ausdehnung und Validierung anbieten.