Die Legalisation besteht in die Bescheinigung des juristischen Status des Beamten, der seine Unterschrift unter ein Dokument gesetzt hat, sowie der Echtheit der Unterschrift selbst.
Die Unterschriften auf Urkunden und Dokumenten, die in Italien von einem ausländischen Diplomaten oder Konsul abgefasst wurden, der in Italien wohnhaft ist, müssen legalisiert werden, damit sie in Italien gültig sind.
Die Unterschriften auf Urkunden und Dokumenten, die in Italien abgefasst wurden, müssen legalisiert werden, damit sie im Ausland gültig sind.
Die Legalisation der Unterschriften ist nicht notwendig für Urkunden und Dokumente der folgenden Botschaften und/oder Konsulate, die dem Europäischen Übereinkommen von London vom 7. Juni 1968 beitraten: Österreich, Griechenland, Malta, Portugal, Schweden, Zypern, Irland, Norwegen, Großbritannien, Schweiz, Frankreich, Liechtenstein, Niederlande, Tschechische Republik, Türkei, Deutschland, Luxemburg, Polen und Spanien.
Dokumente, die in den Staaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 abgefasst sind oder Gültigkeit haben sollen, müssen die sogenannte „Apostille“ aufweisen (mit einem speziellen Stempel, der die Echtheit des Dokuments bescheinigt und den juristischen Status der ausstellenden Behörde), anstelle der Legalisation.
Die Apostille ist ein Vermerk auf dem Original der von den zuständigen Behörden des betroffenen Staates erteilten Bescheinigung.
Die Apostille ersetzt die Legalisation in der Botschaft. Wenn also jemand will, dass eine Geburtsurkunde in Italien anerkannt wird, und in einem Staat des Haager Übereinkommens lebt, braucht er keine Legalisation, sondern kann bei der Behörde jenes Staates (die in der Beitrittsurkunde zum Übereinkommen genannt ist) den Vermerk der sogenannten Apostille auf der Bescheinigung beantragen.
Nachdem das besagte Verfahren durchgeführt worden ist ist das Dokument amtlich in Italien anerkannt, weil auch Italien das genannte Übereinkommen ratifiziert hat.
Auch bei Anbringung der Apostille muss das Dokument ins Italienische übersetzt werden, um es gegenüber den italienischen Behörden verwenden zu können.
Die Beeidigung einer Übersetzung besteht aus einem Schwur vor dem Gericht von seiten des Übersetzers, der die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext oder einer originalgetreuen Kopie bestätigt.
Ein Fachglossar ist im wesentlichen ein Verzeichnis von Wörtern mit den entsprechenden Übersetzungen, die sich auf eine bestimmte Branche beziehen.
Ein Fachglossar garantiert den Einsatz der richtigen Fachausdrücke der Branche und die Einheitlichkeit bei der Verwendung der Ausdrücke in den verschiedenen Sprachen und somit die Vermeidung möglicher Fehler oder Verständnisschwierigkeiten infolge des Gebrauchs nicht fachsprachlicher, unpassender oder falscher Ausdrücke.
- Sprachliche Revision von Texten
- Kontrolle des Layouts
- Textformatierung