Gebrauchsmuster

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
  • Durchführbarkeitsstudien, Erstellung und Einreichung von Patentanmeldungen im In- und Ausland.
  • Vorveröffentlichungs-Recherchen im In- und Ausland.
  • Übersetzungen von Gebrauchsmustern aus und in Fremdsprachen.
  • Übersetzungen aus und in Fremdsprachen und Eigentumsübertragungen und Abfassung von Veräußerungsverträgen und/oder Lizenzen.
  • Expertisen bezüglich der Patentverletzung bei Gebrauchsmustern.
  • Gerichts- und außergerichtliche Verfahren zur Verteidigung von Gebrauchsmustern in Italien und im Ausland.

DAS GEBRAUCHSMUSTER
Das Gebrauchsmuster ist eine Erfindung, die Maschinen oder Teilen davon, Instrumenten, Werkzeugen oder Gegenständen besondere Effizienz oder bequeme Verwendbarkeit verleiht.

Warum einen regelmäßig im Register eingetragenen Patentanwalt kontaktieren?

Es besteht keine Verpflichtung, sich vor dem italienischen Patent- und Markenamt von einem Patentanwalt vertreten zu lassen. Die Patentierungsverfahren weisen jedoch zahlreiche Komplexitäten und, wenn überhaupt, nur eine geringe Möglichkeit auf, Fehler zu korrigieren, die während der Ausarbeitung der Patentanmeldung gemacht wurden.

Das Patent ist ein Rechtsdokument, das bestimmte Merkmale aufweisen muss, um nicht nur das Prüfungsverfahren zu bestehen, sondern auch gegenüber künftigen Streitigkeiten stark zu sein.

Ziel des Beraters ist es, den Schutzumfang der Anmeldung zu erweitern, um zu verhindern, dass das Patent leicht umgegangen wird und den richtigen Kompromiss zwischen den Informationen, die bereitgestellt werden müssen, und dem Wissen, das nicht offengelegt werden soll, zu finden, da es das Know-how des Erfinders ist.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE PATENTIERBARKEIT
Neuheit
Der Gegenstand des Gebrauchsmuster muss absolut neu sein, d.h. nie irgendwo auf der Welt produziert oder patentiert worden sein, mit Bezug auf den derzeitigen Stand der Technik, d.h. auf alles, was vor dem Hinterlegungsdatum der Anmeldung veröffentlicht wurde.

Originalität (oder erfinderische Tätigkeit)
Liegt jedesmal dann vor, wenn die Erfindung für einen Experten der Branche nicht offensichtlich aus dem Stand der Technik hervorgeht, das heißt sie darf nicht banal sein, sondern muss einen Fortschritt im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik darstellen.

Industrielle Verwertbarkeit
Man kann nur Lösungen patentieren, die industriell hergestellt werden können.

Zulässigkeit
Man kann nicht Gegenstände patentieren, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Warnung: Eine Voraboffenlegung des Gegenstandes des Patents, für das eine Anmeldung vorliegt, führt dazu, dass letzteres nichtig ist.

Dauer
10 Jahre

Rechte
Das Recht, ausschließlich in dem Staat zu produzieren und zu vermarkten, in dem man das Gebrauchsmuster beantragt. Ausschließliches Urheber- und Eigentumsrecht. Das Recht, anderen zu verbieten, es zu produzieren, zu verkaufen, dafür zu werben, es zu benutzen oder zu importieren.

INTERNATIONALE GEBRAUCHSMUSTERe

Der Schutz als Gebrauchsmusters ist nur in einigen Staaten erhältlich. Diese Schutzart gilt zum Beispiel in:

      • Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Portugal, Österreich, Griechenland, Irland, Dänemark, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Estland, Finnland;
      • Japan, China, Republik Korea, Philippinen, Brasilien, Uruguay.

Dauer
Hängt von der Gesetzgebung in jedem Staat ab.