Geschmacksmuster

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN:
  • Durchführbarkeitsstudien, Erstellung und Einreichung von Patentanmeldungen im In- und Ausland.
  • Vorveröffentlichungs-Recherchen im In- und Ausland.
  • Übersetzungen aus und in Fremdsprachen und Eigentumsübertragungen und Abfassung von Veräußerungsverträgen und/oder Lizenzen.
  • Expertisen bezüglich der Patentverletzung bei Geschmacksmustern.
  • Gerichts- und außergerichtliche Verfahren zur Verteidigung von Geschmacksmustern in Italien und im Ausland.

GESCHMACKSMUSTER
Das Patent für Geschmacksmuster betrifft dreidimensionale Zeichnungen und Formen. Mit dieser Art von Patent wird nur die Form geschützt, so wie sie auf einem Bild erscheint, und nicht die Idee, auf der sie beruht. Der Schutz ist auf das ganze Produkt ausgedehnt, oder ein Teil davon, insbesondere auf die Merkmalen der Linien, der Umrisse, der Farben, der Form, der Oberflächenstruktur und/oder der Materialien des Produkts selbst und/oder seiner Verzierung.

Ein im Register eingetragener Berater für geistiges Eigentum kann die beste Schutzstrategie für Ihre Produkte vorschlagen, um den besten Schutz gegen Fälschungen zu erhalten. Die Beauftragung von Beratern mit der Verwaltung des Portfolios an geistigem Eigentum entbindet das Unternehmen / den Erfinder von der Verpflichtung, die oft komplizierten Fortführungs- und Wartungsverfahren, sowie Fristen, Verlängerungen und Zahlungen in Italien und im Ausland zu verwalten und die Kosten zu senken.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINTRAGUNG
Das Geschmacksmuster muss, um eintragbar zu sein, die folgenden Merkmale haben:

Neuheit
Es ist neu, wenn kein identisches Muster vor dem Datum der Einreichung des Antrags offenbart war, das heißt, falls man die Priorität beansprucht, vor deren Datum. Muster gelten als identisch, wenn ihre Merkmale nur in unerheblichen Einzelheiten abweichen.

Individueller Charakter
Ein Geschmacksmuster hat individuellen Charakter, wenn der allgemeine Eindruck, den es bei einem informierten Benutzer hervorruft, von dem allgemeinen Eindruck all der Muster abweicht, die vor dem Datum der Einreichung der Anmeldung oder dem Datum der Priorität offenbart wurden.

Zulässigkeit
Man kann nicht Gegenstände patentieren, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Es sind eintragbar: industrielle oder handwerkliche Gegenstände, einschließlich ihrer zusammenbaubaren Bestandteile, Verpackungen, Präsentationen, grafische Symbole und Schriftarten. Die Bestandteile eines komplexen Produkts sind eintragbar, wenn sie während der normalen Verwendung durch den Verbraucher sichtbar bleiben und wenn ihre sichtbaren Merkmale die Voraussetzungen der Neuheit und Individualität besitzen. Nicht zugelassen ist die Eintragung jener Merkmale eines Produkts, die notwendigerweise in ihren exakten Formen und Maßen reproduziert werden müssen, um die Verbindung mit einem anderen Produkt zu gestatten.

RECHTE
Das Recht, ausschließlich in dem Staat zu produzieren und vermarkten, in dem man das Geschmacksmuster beantragt. Anderen zu verbieten, den eingetragenen Gegenstand zu produzieren, verkaufen, dafür zu werben, ihn zu benutzen oder zu importieren. Ein Gebrauchsmuster kann abgetreten oder in Nutzungslizenz vergeben werden.

ERWEITERUNG AUF DAS URHEBERRECHT
Die Muster, die kreativen Charakter und künstlerischen Wert aufweisen, können zusätzlich zum Schutz des Geschmacksmusters den Schutz des Urheberrechts genießen.

DAUER
5 Jahre, verlängerbar um je 5 Jahre bis maximal 25 Jahre

SAMMELHINTERLEGUNG
Das Gesetz gestattet es, mit einer einzigen Anmeldung bis zu 100 Varianten desselben Gebrauchsmusters in derselben Warenklassifizierung zu hinterlegen; auf diese Weise kann man auch die möglichen Varianten schützen, sofern sie zu derselben Warenklassifizierung nach Locarno gehören.
Gehen Sie zur Klassifizierung von Locarno

GEMEINSCHAFTSMUSTER
Dies ist ein einheitliches Recht, das in der gesamten Europäischen Gemeinschaft gilt. Das Patent für Geschmacksmuster betrifft dreidimensionale Zeichnungen und Formen. Mit dieser Art von Patent wird nur die Form geschützt, so wie sie auf einem Bild erscheint, und nicht die Idee, auf der sie beruht. Der Schutz ist auf das ganze Produkt ausgedehnt, oder ein Teil davon, insbesondere auf die Merkmalen der Linien, der Umrisse, der Farben, der Form, der Oberflächenstruktur und/oder der Materialien des Produkts selbst und/oder seiner Verzierung. Eintragbar sind zum Beispiel: Möbel, sonstige Einrichtungsgegenstände, Stoffe, Kleidungsstücke, grafische Benutzeroberflächen (Software) usw.
Priorität
Innerhalb von 6 Monaten ab dem Hinterlegungsdatum der ersten Anmeldung.
Dauer
5 Jahre, verlängerbar um je 5 Jahre bis maximal 25 ab Hinterlegungsdatum.
Körperschaft
EUIPO (European Union Intellectual Property Office) in Alicante (Spanien)

NATIONALES MUSTER AUS DEM AUSLAND
Jedes neue Muster ist eintragbar, das die Voraussetzungen der nationalen Gesetze der in der Anmeldung genannten Länder erfüllt.
Priorität
Sie hängt von den Gesetzen in jedem einzelnen Staat ab.
Dauer
Sie hängt von den Gesetzen in jedem einzelnen Staat ab.

INTERNATIONALES GEBRAUCHSMUSTER
Jedes neue Muster ist eintragbar, das die Voraussetzungen der nationalen Gesetze der in der Anmeldung genannten Länder erfüllt.
Priorität
Innerhalb von 6 Monaten ab der vorigen nationalen Einreichung.
Dauer
Sie hängt von den Gesetzen in jedem einzelnen Bestimmungsland ab.
Körperschaft
Weltorganisation für geistiges Eigentum / WIPO (World Intellectual Property Organization)