Marken

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN:
  • Beratung zur Erstellung und Eintragung von Marken in Italien und im Ausland.
  • Einreichung von nationalen, Gemeinschafts- und internationalen Marken.
  • Vorveröffentlichungs-Recherchen im In- und Ausland.
  • Übersetzungen aus und in Fremdsprachen und Eigentumsübertragungen und Abfassung von Veräußerungsverträgen und/oder Lizenzen.
  • Einsprüche zur Verteidigung von eingetragenen Marken und Nichtigkeitsklagen in Italien bzw. im Ausland.
  • Gerichts- und außergerichtliche Verfahren zur Verteidigung von Marken in Italien und im Ausland.
  • Überwachungsdienst zur Erkennung der Veröffentlichung ähnlicher oder identischer Marken

Es ist sehr wichtig, eine Anterioritätssuche durchzuführen, um sicherzustellen, dass die von Ihnen ausgewählte Marke nicht bereits geschützt ist.
Ein regelmäßig im Register eingetragener Berater für geistiges Eigentum kennt die Gesetzgebung eingehend, hat Zugang zu weltweit zu kostenpflichtigen Datenbanken und untersucht die Ähnlichkeiten mit anderen Marken aus allen Blickwinkeln (grafisch, phonetisch usw.). Das Italienische Büro für Patente und Marken (UIBM) führt zum Zeitpunkt der Überprüfung vor der Veröffentlichung keine Recherchen nach dem Stand der Technik durch.
Wenn frühere Marken nicht analysiert werden, kann dies auch zu einem Schadensersatzanspruch der Eigentümer früherer Marken führen.

Auch nach der Registrierung der Marke ist es wünschenswert, die Überwachung mit unserem Überwachungsdienst fortzusetzen, der jeden Monat ähnliche oder identische veröffentlichte Marken kommuniziert, um Ihnen den erforderlichen Zeitrahmen für den Widerspruch zu garantieren.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINTRAGUNG
Neuheit
Nichtvorhandensein eines identischen oder ähnlichen Zeichens, das gleiche oder ähnliche Produkte und/oder Dienstleistungen in derselben Klasse kennzeichnet.

Unterscheidbarkeit
Fähigkeit, ein Erzeugnis oder eine Dienstleistung von denen anderer zu unterscheiden.

Zulässigkeit
Man kann nicht Marken eintragen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen

RECHTE
Der Inhaber des eingetragenen Warenzeichens ist berechtigt, es zu nutzen, um seine Produkte und/oder Dienstleistungen unterscheidbar zu machen und den Gebrauch durch andere für identische oder ähnliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen in derselben Eintragungsklasse zu verbieten. Es kann abgetreten oder eine Nutzungslizenz erteilt werden.

Die Phasen nach der Einreichung:
NACHPRÜFUNG
Das Büro prüft, ob die formalen und gesetzlichen Anforderungen überprüft werden. In Italien überprüft das Italienische Büro für Patente und Marken (UIBM) keinen Konflikt mit früheren Marken, die bereits angemeldet und / oder registriert sind. Wenn das Amt der Ansicht ist, dass Unvollkommenheiten vorliegen, wird ein Streit eröffnet, der beantwortet werden kann. Gegen jede Entscheidung des Amtes kann Berufung eingelegt werden.

VERÖFFENTLICHUNG
Wenn die Überprüfung keine Fragen aufwirft oder wenn sie überwunden werden, wird die Marke im Markenjournal veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Inhaber früherer Rechte eine Frist von 3 Monaten, um Widerspruch einzulegen.

MÖGLICHE GEGENSTÄNDE UND ENDGÜLTIGE KONZESSIONEN
Bei Widerspruch kann die Marke verteidigt werden, indem versucht wird, eine Einigung mit dem Gegenüber zu erzielen, indem die beanspruchten Produkte / Dienstleistungen eingeschränkt werden oder das Amt entscheiden kann.

Wenn Widerspruch eingelegt wird, können Sie entscheiden, die Marke zu verteidigen, eine Einigung mit der anderen Partei zu erzielen, die Liste der beanspruchten Produkte und Dienstleistungen einzuschränken oder das Amt entscheiden zu lassen.
Ein Widerspruch blockiert den Registrierungsprozess einer Marke.
In Ermangelung von Widersprüchen folgt die Marke dem normalen Registrierungsprozess, der innerhalb von 12 Monaten nach der Einreichung gewährt wird.

Vor der endgültigen Konzession kann nicht das ® -Symbol verwendet werden, sondern nur das TM.
Der Schutz beginnt bei der Einreichung.

AUSNAHMEN
Nur als Beispiel nennen wir einige der vorgesehenen Ausnahmen

    • Wappen, Zeichen, Embleme, von öffentlichem Interesse, es sei denn mit Genehmigung der zuständigen Behörde
    • Zeichen, die die Öffentlichkeit über geographische Herkunft, Art oder Qualität täuschen können
    • Porträts von Personen ohne deren Einwilligung, andere Personennamen als der des Antragstellers
    • mit einem schon bekannten Zeichen identische oder ihm ähnliche Zeichen, wenn dies in der Öffentlichkeit zu Verwechslung führen kann
    • Zeichen, die ausschließlich aus allgemeinen Bezeichnungen bestehen
    • Zeichen, die ausschließlich aus der dem Produkt von der Natur auferlegten Form bestehen
    • Zeichen, die in der Umgangssprache oder in den Gebräuchen des Handels allgemein üblich geworden sind

MARKE
Es ist ein Unterscheidungszeichen, das dazu dient, Produkte und/oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, die eine natürliche oder juristische Person produziert oder vermarktet.
Marken sind Zeichen, die grafisch dargestellt werden können (Wörter einschließlich Personennamen, Zeichnungen, Buchstaben, Ziffern, Töne, Form des Produkts oder der Verpackung, Kombinationen, Farbtöne), sofern sie geeignet sind, die Produkte oder die Dienstleistungen einer Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

DACHMARKE
Sie dient dazu, Herkunft, Eigenart und Qualität von bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zu garantieren.
Sie wird einer natürlichen oder juristischen Person erteilt, die als Garant für die Herkunft oder Qualität von Erzeugnissen oder Dienstleistungen auftritt (zum Beispiel Marken von berühmten Konsortien, Käsesorten, Hotels, usw.).
Die Dachmarke kann im Gegensatz zu der individuellen Marke Angaben zur geographischen Herkunft enthalten, gerade weil sie eine Reihe von Qualitäten garantieren soll, die oft mit geographischen, geschichtlichen und Umweltfaktoren verbunden sind.

 

DAUER
10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
Das Warenzeichen kann angefochten werden, wenn es 5 Jahre lang ab der Eintragung nicht verwendet wird.

Gestattet es, mit einem einzigen Anmeldung ein im gesamten Gebiet der Europäischen Gemeinschaft rechtsgültiges Warenzeichen zu erhalten.

Möglichkeit des Einspruchs
Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung kann, wer der Auffassung ist, Rechte auf den Namen zu haben, und nicht will, dass er eingetragen wird, Einspruch einreichen, unter Lieferung des Beweises des Gebrauchs des beanstandeten Warenzeichens vor der Veröffentlichung.
Dauer
Die Dauer beträgt 10 Jahre ab dem Einreichungsdatum. Die Verlängerung ist unbegrenzt möglich. Das Warenzeichen verfällt, wenn es in einem Zeitraum von 5 Jahren ab der Eintragung nicht in zumindest einem Staat der Europäischen Gemeinschaft verwendet wird.

Rechte
Das Warenzeichen verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, den Namen im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu benutzen.

Körperschaft
EUIPO (European Union Intellectual Property Office) in Alicante (Spanien)

Das Verfahren zur internationalen Eintragung kann erst dann eingeleitet werden, nachdem ein nationales Warenzeichen in einem der Mitgliedstaaten des Madrider Abkommens eingereicht wurde, oder eine Gemeinschaftsmarke. Es ist möglich, mit einem einzigen Anmeldung sowohl Staaten zu bestimmen, die Vertragsparteien des Abkommens sind, als auch des Madrider Protokolls.

Möglichkeit des Einspruchs
Sie hängt von den in den Bestimmungsländern geltenden Gesetzen ab.

Dauer
Die Dauer beträgt 10 Jahre ab dem Einreichungsdatum. Die Verlängerung ist unbegrenzt möglich. Für die ersten 5 Jahre ist das internationale Warenzeichen an das Leben des ursprünglichen Warenzeichens gebunden.

Rechte
Das Warenzeichen verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, den Namen in allen genannten Ländern zu benutzen.
Weltorganisation für geistiges Eigentum/ WIPO (World Intellectual Property Organization)