UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
WARUM EINEN REGELMÄSSIG IM REGISTER EINGEREICHTEN PATENTANWALT KONTAKTIEREN?
Es besteht keine Verpflichtung, sich vor dem italienischen Patent- und Markenamt von einem Patentanwalt vertreten zu lassen. Die Patentierungsverfahren weisen jedoch zahlreiche Komplexitäten und, wenn überhaupt, nur eine geringe Möglichkeit auf, Fehler zu korrigieren, die während der Ausarbeitung der Patentanmeldung gemacht wurden.
Das Patent ist ein Rechtsdokument, das bestimmte Merkmale aufweisen muss, um nicht nur das Prüfungsverfahren zu bestehen, sondern auch gegenüber künftigen Streitigkeiten stark zu sein.
Ziel des Beraters ist es, den Schutzumfang der Anmeldung zu erweitern, um zu verhindern, dass das Patent leicht umgegangen wird und den richtigen Kompromiss zwischen den Informationen, die bereitgestellt werden müssen, und dem Wissen, das nicht offengelegt werden soll, zu finden, da es das Know-how des Erfinders ist.
PATENT
Schutzform, die sowohl Firmen als auch natürlichen Personen erteilt wird, für Erfindungen, die einen hohen Grad von Innovation haben und eine neue und originelle Lösung für ein technisches Problem darstellen.
Es ist ein juristisches Mittel, das es dem, der innovative Ideen hat, gestattet, diese vor Nachahmung zu schützen und ihm das alleinige Nutzungsrecht zuspricht.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE PATENTIERBARKEIT
Neuheit
Der Gegenstand des Patents muss absolut neu sein, d.h. nie irgendwo auf der Welt produziert oder patentiert worden sein, mit Bezug auf den derzeitigen Stand der Technik, d.h. auf alles, was vor dem Hinterlegungsdatum der Anmeldung veröffentlicht wurde.
Originalität (oder erfinderische Tätigkeit)
Liegt jedesmal dann vor, wenn die Erfindung für einen Experten der Branche nicht offensichtlich aus dem Stand der Technik hervorgeht, das heißt, sie darf nicht banal sein, sondern muss einen Fortschritt im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik darstellen.
Industrielle Verwertbarkeit
Man kann nur Lösungen patentieren, die industriell hergestellt werden können.
Zulässigkeit
Man kann nicht Gegenstände patentieren, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Eine Suche nach Neuheiten wird jedoch während des Patenteinreichungsverfahrens von den meisten nationalen Ämtern durchgeführt.
Ab dem 1. Juli 2008 werden italienische Patentanmeldungen auch vom EPA, dem Europäischen Patentamt, nach Neuheiten gesucht, die diese dann an das Italienische Büro für Patente und Marken (UIBM) senden, die ihrerseits innerhalb von 9 Monaten nach ihrer Einreichung dem Erfinder mitteilt.
Dies macht die Einreichung einer Anmeldung vorteilhaft, da zu geringen Kosten eine Suche erhalten wird, deren Ergebnisse für den Erfinder nützlich sein können, um zu verstehen, ob das Patent eine Ausweitung ins Ausland verdient oder nicht oder auf jeden Fall, wenn es sich lohnt, in es zu investieren.
Warnung: Eine Voraboffenlegung des Gegenstandes des Patents, für das eine Anmeldung vorliegt, führt dazu, dass letzteres nichtig ist
Ausschlüsse
Von der Patentierung ausgeschlossen sind:
a. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden.
b. Pläne, Prinzipien und Methoden für intellektuelle Tätigkeiten, für Spiele oder für Verkaufstätigkeiten sowie Programme für Rechner (für Programme für Rechner gelten besondere Bedingungen, siehe Urheberrecht).
c. Präsentationen von Informationen.
Ebenfalls nicht patentierbar sind therapeutische und Diagnose-Methoden, aber dieses Verbot gilt nicht für Erzeugnisse zur Durchführung dieser Methoden.
Priorität
Dieses Recht gibt dem Inhaber der Patentanmeldung die Möglichkeit, dasselbe Patent in einem oder mehreren anderen Staaten als dem ursprünglichen einzureichen und das Datum zu beanspruchen, ohne von Einlagen betroffen zu sein, die zuvor im Vergleich zur Einreichung im neuen Staat, jedoch nach der ersten Einreichung aufgetreten sind.
Dauer
20 Jahre
Rechte
Das Recht, ausschließlich in dem Staat zu produzieren und zu vermarkten, in dem man das Patent beantragt. Ausschließliches Urheber- und Eigentumsrecht. Das Recht, anderen zu verbieten, es zu produzieren, zu verkaufen, dafür zu werben, es zu benutzen oder zu importieren.
ITALIENISCHES PATENT
Dauer
20 Jahre
Rechte
Das Recht, ausschließlich in dem Staat zu produzieren und zu vermarkten, in dem man das Patent beantragt. Ausschließliches Urheber- und Eigentumsrecht. Das Recht, anderen zu verbieten, es zu produzieren, zu verkaufen, dafür zu werben, es zu benutzen oder zu importieren.
Phasen:
Einreichung der Patentanmeldung,
Innerhalb von 12 Monaten nach der Einreichung kann der Inhaber entscheiden, ob die italienische Patentanmeldung integriert werden soll oder nicht, indem er sie auf andere Gebiete ausdehnt (Priorität beansprucht), wobei das ursprüngliche Anmeldetag beibehalten wird.
Ein Forschungsbericht wird innerhalb von 9 Monaten nach Einreichung in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Patentamt (EPA) veröffentlicht und nach 18 Monaten wird die Patentanmeldung veröffentlicht.
Innerhalb von 21 Monaten nach der Einreichung muss auf die vom Amt herausgegebene ministerielle Mitteilung zum entsprechenden Forschungsbericht geantwortet werden. Danach folgt die Patentanmeldung einem Verwaltungsverfahren, das normalerweise zur endgültigen Konzession führt.
EUROPÄISCHES PATENT
Die EPÜ (München, 5. Oktober 1973) hat ein vereinheitlichtes Verfahren zur Einreichung, Prüfung und Erteilung eines Europäischen Patents geschaffen, die durch das EPA (Europäisches Patentamt) erfolgen. Mit einer einzigen Anmeldung beantragt man den Schutz in den Ländern, die der Konvention beigetreten sind, und man erhält ein Recht, das dem Patent auf dem Gebiet der benannten Staaten dieselben Rechte wie die der jeweiligen nationalen Patente zuteilt.
Priorität: innerhalb von 12 Monaten ab dem Einreichungsdatum eines nationalen Patents kann man dessen Gültigkeit auf europäische Ebene ausweiten, unter Beanspruchung seiner Priorität.
Dauer: 20 Jahre
Phasen
Suchen Sie nach bekannter Technik beim Europäischen Patentamt (EPA) und senden Sie den Forschungsbericht.
Der Eigentümer muss auf den oben genannten Forschungsbericht antworten und möglicherweise die Ansprüche einschränken, um etwaige Einwände zu überwinden.
Nach 18 Monaten ab dem Anmeldetag (oder ab dem Prioritätsdatum) wird die Patentanmeldung auf der Website des EPA veröffentlicht.
Ein Prüfer des Europäischen Patentamts führt eine Prüfung der Patentierbarkeitsanforderungen durch.
Es wird eine Konzessionsabsichtserklärung ausgestellt, die den Antrag auf Genehmigung des Textes durch den Eigentümer voraussetzt.
Das EPA fährt mit der endgültigen Konzession des Titels fort.
Nach der Konzession beginnt die 9-monatige Widerspruchsfrist, in der ein Dritter ein Widerspruchsschreiben gegen das erteilte Patent zusammen mit Argumenten und Dokumenten bekannter Technik, die für die Zwecke der Patentierbarkeit relevant sind, einreichen kann. Ein Widerspruch (aufgrund seiner Konkretheit) kann dazu führen, dass das erteilte Patent in integraler Form eingeschränkt, widerrufen oder aufrechterhalten wird.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist muss der Inhaber das Patent in den Beitrittsländern validieren und in einigen Fällen die Übersetzung eines Teils oder des gesamten Inhalts des erteilten Textes einreichen.
AUSLANDSPATENT
Erhältlich in Staaten, die ein Gegenseitigkeitsverhältnis mit Italien haben und die ausländische Patentanmeldungen akzeptieren.
Dauer: hängt von der Gesetzgebung in jedem Staat ab.
INTERNATIONALES PATENT
Das System des Internationalen Patents PCT (Patent Cooperation Treaty) entsprang dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Washington, 19. Juni 1970) und gestattet es, Patentschutz in mehr als 100 europäischen und außereuropäischen Ländern zu beantragen, darunter die Vereinigten Staaten, Japan, Kanada, China und die wichtigsten Industrieländer, mittels der Weltorganisation für Geistiges Eigentum/WIPO (World Intellectual Property Organization). Das Verfahren sieht folgendes vor: die Hinterlegung einer einzigen Anmeldung, einer vorhergehenden internationalen Recherche und eines darauffolgenden Vorprüfungsberichts sowie darauffolgende nationale/regionale Phasen durch die Patentämter der einzelnen Bestimmungsländer.
Priorität: innerhalb von 12 Monaten ab dem Einreichungsdatum eines nationalen Patents kann man die Gültigkeit auf internationaler Ebene ausweiten, unter Beanspruchung der Priorität.
Dauer: hängt von der Gesetzgebung in jedem Staat ab.