UNSERE DIENSTLEISTUNGEN:
Das Urheberrechtsgesetz, oder Copyright, dient dem Schutz von kreativen Werken wie zum Beispiel Büchern, Musik, Theaterwerken, Filmen, Fotos, Bildenden Künste, Übersetzungen, Programmen für Rechner usw.
Das Urheberrecht tritt bei der Schaffung des Werks ohne jegliche Eintragung in Kraft.
RECHTE
Es schreibt dem Autor das Recht zu, das Werk exklusiv zu reproduzieren und zu vermarkten.
Das Urheberrecht kann abgetreten oder es kann eine Nutzungslizenz erteilt werden.
DAUER
Die Dauer des Urheberrechts in Italien beträgt 70 Jahren ab dem Tod des Autors. Sind unterschiedliche Zeitdauern vorgesehen, je nach kreativen Werken.
SOFTWAREEINTRAGUNG
Von besonderem Interesse ist die Anwendbarkeit des Urheberrechts auf den Schutz von Software.
EINTRAGUNG VON WEBSITES
Das Urheberrecht findet Anwendung auch auf im Internet veröffentlichte Websites, da eine Website aus einer besonderen innovativen Struktur bestehen kann, die Texte, Bilder, Töne und anderes enthält, was von der Natur her vom Urheberrecht geschützt wird.
INTERNATIONALE KONVENTIONEN
Berner Übereinkunft über den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst (Paris, 24. Juli 1971).
Welturheberrechtsabkommen (Paris, 24. Juli 1971).
GATT-TRIPS (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) vom 15. April 1994.
BÜROS / ORGANISATIONEN
SIAE (Italienischer Autoren- und Verlegerverband) zur Hinterlegung neuer Werke.
Amt für Literarisches Eigentum Register aller veröffentlichten Werke
Spezielles öffentliches Register für Programme für Rechner Abteilung OLAF